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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines:

Für sämtliche Rechtsgeschäfte mit uns sind die nachstehenden Bedingungen ausschließlich maßgebend, sofern nicht mit dem Kunden anders lautende Vereinbarungen getroffen werden. Nicht mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen überstimmende Einkaufs- oder Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht akzeptiert. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Mündliche Absprachen werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Falls wir Auftraggeber (Einkäufer) sind, gilt die Annahme bzw. Ausführung des Auftrages als Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen. Soweit einzelne Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen ungültig sind oder ungültig werden, sind sie auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen und gesetzlicher Bestimmungen durch Regelungen zu ersetzen, die dem Vertragszweck entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt. Die Rechte des Kunden aus den mit uns abgeschlossenen Rechtsgeschäften sind unübertragbar. Eine Aufhebung, Abänderung oder Ergänzung des Vertrages mit dem Kunden bedarf der Schriftform und Unterfertigung durch beide Vertragsparteien.

2. Angebot:

Abbildungen und Angaben in unseren Geschäftsunterlagen, Katalogen, Prospekten udgl. enthalten nur Annäherungswerte. Verbindlich sind sie nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Sämtliche Angebotsunterlagen, einschließlich Zeichnungen, Skizzen udgl. die durch uns erstellt wurden, sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurückzustellen, ohne dass der Kunde berechtigt wäre, davon Ablichtungen oder Abschriften herzustellen. Bei Verletzung dieser Verpflichtung hat der Kunde eine Konventionalstrafe von 20 % der Auftragssumme zu zahlen. Nicht im ursprünglichen Angebot (Basisangebot) enthaltene spätere Anforderungen des Kunden bedürfen eines neuen Angebots durch uns. Erst wenn dieses Angebot angenommen wurde, sind wir verpflichtet, die zusätzlichen Anforderungen auszuführen. Dies gilt auch bei nachträglichen Änderungen des ursprünglichen Angebots. Wir behalten uns in diesem Fall das Recht vor, das gesamte Werk einsch­ließlich des ursprünglichen Auftrages neu anzubieten. Angebotsgrundlage ist immer das von uns erstellte Konzept, es sei denn uns liegt ein Konzept des Kunden anbei oder eine auskonstruiertes 3D-Datenmodell vor.

3. Preise:

Wir liefern ausschließlich ab Werk. Alle Preise verstehen sich zzgl. Versand- und Verpackungskosten sowie der zum Zeitpunkt der Rechnung gültigen Mwst (Stand 2009: 19%). Unsere Preise gelten ab Firmensitz. Sämtliche in unseren Geschäftsunterlagen angeführten Preise sind Nettopreise. Wir behalten uns vor die Preise anzupassen, speziell gilt dies bei Änderungen nach Freigabe sowie bei langjährigen Lieferbeziehungen, bei denen das Angebot oder der Erstauftrag älter als 6 Monate ist.

4. Zahlung:

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Für längere Zahlungsziele bedarf es der Schriftform. Für verspätet eingehende Zahlungen werden vorbehaltlich weitergehender Ansprüche Verzugszinsen von mindestens 4 % berechnet. Zahlungsverzug oder begrün­dete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden berechtigen uns von den noch nicht ausgeführten Lieferverpflichtungen zurückzu­treten oder Vorauszahlung zu verlangen. Für Lieferungen mit einem Wert von mehr als 10.000 € netto gelten folgende Zahlungsbedingungen: 1/2 des Auftragswertes bei Erhalt der Auftragsbestätigung ohne Abzug, der Restbetrag 30 Tage nach Lieferdatum. Wechsel werden nicht akzeptiert. Alle Zahlungen sind per Überweisung auf eines unserer Konten durchzuführen. In speziellen Fällen ist eine Zahlung in Bar nicht ausgeschlossen. Kann die Auslieferung der Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht erfolgen, wird dadurch die Zahlungsfrist nicht ver­längert. Die Zahlungsfrist beginnt in diesem Fall mit Meldung der Versandbereitschaft durch uns. Zahlungen des Kunden sind zuerst auf Forderungen, die nicht aus der gegenständlichen Lieferung stammen und dann erst auf die Forderungen aus der gegenständlichen Lieferung anzurechnen. Ferner zunächst auf Kosten, Zinsen, Verzugszinsen und dann erst auf das Kapital (dies gilt insbesondere auch im Zusammenhang mit unserem Eigentumsvorbehalt). Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden bzw. mit nicht ausdrücklich von uns anerkannten Gegenforderungen, wird ausgeschlossen. Gerät der Kunde in Zahlungsschwierigkeiten (Vermögensverfall, Zahlungsmittel ohne Deckung, Pfändung, Ausgleich, Insolvenz u.a.) ist der gesamte Rechnungsbetrag aus der gegenständlichen Lieferung zuzüglich allfälliger noch anderer offener Forderungen zur sofortigen Zahlung fällig, ohne dass wir den Kunden in Verzug setzen müssten. Wir sind in diesen Fällen jederzeit berechtigt, die gelieferte Ware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen und bestmöglich zu verwer­ten, ohne dass dadurch der Kunde von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages befreit würde oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen könnte. Vor Auftragsdurchführung sind wir berechtigt Aufträge abzulehnen, wenn uns die Liquidität und Kreditwürdigkeit unseres Kunden zweifelhaft erscheint. Bei neuen Kunden behalten wir uns den Versand per Vorkasse vor. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, weiterführende Lieferungen und Leistungen einzustellen, ohne dass unser Kunde Schadensersatzansprüche hat. Der Kunde hat seine Zahlungseinstellung unverzüglich anzuzeigen, eine Aufstellung der Forderungen anzugeben und uns einen Vorschlag zum Ausgleich zu unterbreiten.

5. Eigentumsvorbehalt:

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises (Werklohnes) einschließlich sämtlicher Nebenkosten in unserem Eigentum. Bei Teilzahlungen erwirbt der Kunde den entsprechenden %-Anteil an der Ware, den er auch gezahlt hat. Für alle unsere offenen Forderungen haften sämtliche am Lager des Kunden befindlichen Waren, unabhängig von Zeitpunkt der Lieferung und eventuell inzwischen erfolgter Teilzahlungen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, alle noch in Innen­- und Außenlagern des Kunden befindlichen Waren bis zur Höhe unserer offenen Forderungen auf Kosten des Kunden zurückzuneh­men und gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Sollten wir noch Eigentümer der gelieferten Waren sein, ist der Kunde verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und gegen alle üblichen Risken, insbesondere Feuer, Diebstahl und Wassergefahr angemessen zu versichern, und uns auf Verlangen den Versicherungsschutz nachweisen. Ansprüche des Kunden gegen Dritte aufgrund von Verlust oder Beschädigung der Ware, insbesondere Versicherungs­- und Schadenersatzansprüche, werden von uns abgelehnt. Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern. Die Befugnis zur Veräußerung der Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr erlischt mit Zahlungseinstellung durch den Kunden bzw. bei Vermögensverfall, Zahlungsmittel ohne Deckung, Pfändung, Ausgleich, Insolvenz, u.a.). Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, auf erste Anforderung von uns die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) herauszugeben. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden. Der Kunde hat seine Zahlungseinstellung unverzüglich anzuzeigen, eine Aufstellung der Forderungen anzugeben und uns einen Vorschlag zum Ausgleich zu unterbreiten.

6. Lieferzeit:

Die angegebene Lieferzeit ist unverbindlich. Ist eine Lieferzeit (Lieferfrist) verbindlich zugesagt, kommen wir nur in Verzug, wenn der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens 2 Wochen gesetzt hat. Ein Rücktrittsrecht bei Lieferverzug steht dem Kunden nur zu, wenn innerhalb der Nachfrist von uns keine verbindliche Lieferzusage gemacht werden kann. Aus Lieferverzögerungen können keine Schadenersatzansprüche abgeleitet werden. Höhere Gewalt jeder Art, Mangel an Rohstoffen, unvorhergesehene Schwierigkeiten, auch solche, die durch die Eigenart des Fabrikationsprozesses bedingt sind, Lieferverzögerungen der Unterlieferanten, Betriebsein­schränkung, behördliche Maßnahmen oder andere unvorhergesehene Hindernisse bei Herstellung oder Lieferung, wozu auch Streik oder Aussperrung bei uns oder den Vorlieferanten gehören, berechtigen uns zur Überschreitung von Lieferzeiten oder zum Rücktritt vom Vertrag, ganz oder teilweise, ohne dass der Kunde Anspruch auf Nachlieferung oder Schadenersatz hat. Bei Annahmeverzug des Kunden steht uns das Recht zu, nach Erteilung einer Nachfrist von längstens 30 Tagen vom Vertrag zurück­zutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Konventionalstrafen, Vertragsstrafen oder Pönalen werden grundsätzlich nicht akzeptiert. Kann aus verfahrenstechnischen oder sonstigen Gründen, die nicht bei uns liegen, der Auftrag nicht innerhalb absehbarer Zeit fertig gestellt werden, sind wir berechtigt, die bis dahin getätigten Aufwendungen gemäß dem Vertrag mit dem Kunden voll ersetzt zu verlangen. Wir sind darüber hinaus in diesem Fall berechtigt, Rücktritt vom Vertrag zu erklären, falls die aufgetretenen Probleme nicht innerhalb angemessener Frist gelöst werden können.

7. Versand und Verpackung:

Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Versand ab Werk. Der Versand wird automatisch durch uns nach Fertigstellung durchgeführt. Fracht sowie Verpackungskosten gehen zu Lasten des Käufers. Der fällige Betrag wird mit unserer Rechnung berechnet. Auch für Teillieferungen sind Verpackung und Fracht im vollen Umfang zu zahlen. Die Verpackung erfolgt mit bester Sorgfalt. Wir sorgen stets für die günstigste Versand- und Verpackungsart. Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Die Gefahr geht auf den Käufer im Augenblick der erfolgten Beladung des Transportmittels über. Transportschäden gehen zu Lasten des Käufers und sind bei dem mit dem Transport beauftragten Unternehmen geltend zu machen. Die gelieferte Ware ist sofort auf ihre Vollzähligkeit und äußere Unversehrtheit zu prüfen. Mängelrügen sind spätestens nach 24 Stunden anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach deren Feststellung anzuzeigen und in geeigneter Form nachzuweisen. Die Vollzähligkeit und Unversehrtheit der Lieferung wird durch den unterzeichneten Lieferschein bestätigt. Der Käufer ist verpflichtet, beanstandete und gerügte Ware am Untersuchungsort zur Besichtigung für den Verkäufer und/oder dessen Lieferant bereitzuhalten. Nicht rechtzeitig oder richtig bemängelte Ware gilt als genehmigt. Jede Haftung für Transportschäden wird ausgeschlossen. Gefertigte Formen oder Vorrichtungen werden nicht ausgeliefert gehen allerdings nach vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Auftraggebers über.

8. Gefahrenübergang und Abnahme:

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware unseren Standort verlässt. Dies gilt auch dann, wenn der Transport durch uns selbst oder mit unseren Transportmitteln erfolgt und wir die Transportkosten tragen oder vertraglich eine Frei Haus Lieferung vereinbart haben.

9. Gewährleistung:

Gegenstand des Vertrages ist eine Ware, die im Sinne unserer Prospekte und in sonstigen Geschäftsunterlagen enthaltenen Beschreibungen brauchbar ist. Wenn nicht ausdrücklich vereinbart, sind wir nicht Generalunternehmer und haften nicht für die Funktion eines gesamten Projekts. Ort der Gewährleistungserfüllung ist unser Sitz bzw. Betriebsstandort (67167 Erpolzheim, Amtsgericht Bad Dürkheim). Wir leisten für zugesicherter Eigenschaften Gewähr. Ob ein Mangel durch Verbesserung oder Austausch des mangelhaften Gegenstandes behoben wird, steht uns zu. Darüber hinausgehende Ansprüche, aus welchem Rechtsgrund immer, insbesondere auf Wandlung oder Preisminderung, sind aus­geschlossen. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist bei beweglichen Sachen wird auf 2 Monate verkürzt. Soweit Mängel an Fertigungs- oder Materialteilen vorliegen, die nicht von uns hergestellt wurden, beschränkt sich unsere Gewährleistungspflicht auf Ansprüche, die uns aufgrund der jeweiligen Vereinbarungen mit dem Hersteller oder Zulieferanten gegenüber zustehen. Andere Ansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen. Wir sind zur Nachbesserung oder Nachlieferung im Rahmen der übernommenen Gewährleistung nur verpflichtet, wenn der Kunde seine eigenen Vertragspflichten erfüllt hat. Gewährleistungsansprüche des Kunden erlöschen auf jeden Fall dann, wenn der Kunde, ohne dies vorher mit uns abgesprochen zu haben und ohne eine schriftliche Genehmigung von uns zu besitzen, Eingriffe in die Ware vorgenommen hat. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde die Ware verändert, unsachgemäß behandelt oder verarbeitet hat. Für gebrauchte Ware wird keine Gewähr gelei­stet.

10. Gewerbliche Schutzrechte:

Der Kunde leistet dafür Gewähr, dass die von ihm beschafften CAD-Daten, Zeichnungen, Muster und sonstigen Unterlagen und deren Verwendung keine Patente (Patentanmeldung) oder sonstige gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzen. Von diesbezüglichen Ansprüchen hat uns der Kunde freizustellen. Wir übernehmen keine Haftung Dritter für die Verletzung eines Patents oder gewerblicher Schutzrechte. Von uns ausgegebene Daten, Zeichnungen, Muster und sonstigen Unterlagen unterliegen der Geheimhaltung und dürfen nicht an Dritte ausgehändigt werden.

11. Warenrückgabe:

Waren, die von uns ordnungsgemäß ausgeliefert wurden, werden grundsätzlich nicht zurückgenommen, da es sich um Prototypen, Anschauungsmodelle, Einzelstücke oder Sonderanfertigungen handelt.

12. Produkthaftung und Schadenersatz:

Schadenersatzansprüche außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes, welcher Art auch immer (Nichterfüllungsschäden, Verzögerungsschäden, Mängelfolgeschäden, Schäden aufgrund Vertrags- und Deliktshaftung), insbesondere solche werden ausgeschlossen, sofern die den Schaden auslösenden Umstände von uns nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Falls bei Inbetriebnahme eines Werkes, an dem neben uns auch andere Unternehmer beteiligt sind, ein Schaden auftritt, ist uns die­ser Schaden nur dann zuzurechnen, falls wir als Verursacher einwandfrei feststehen. Dies gilt sinngemäß auch dann, wenn seitens des Kunden nicht alle möglichen Vorkehrungen getroffen wurden, um Schadensfälle auszuschließen. Wir übernehmen keine Haftung für spezielle Anforderungen des Artikels, erforderliche Abnahmen zum Einsatz des Artikels sowie für Baubestimmungen oder andere Gesetzte die uns nicht mitgeteilt oder nicht bekannt sind. Spezifische Anforderungen sind durch den Auftraggeber zu prüfen.

13. Urheberrecht und Geheimnisschutz:

Soweit wir im Auftrag des Kunden Entwicklungen durchgeführt haben, sind wir berechtigt, diese Entwicklungen auch dann anderen Personen weiterzugeben, wenn der Kunde den Entwicklungsaufwand nicht getragen hat. Die Entwicklungen im Auftrag des Kunden unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung und können schriftlich vereinbart werden. Wir behalten uns an unseren Entwicklungen sämtliche Rechte, insbesondere das Urheberrecht, vor. Die von uns erstellten Angebote, sowie alle damit von uns angefertigten Unterlagen (CAD-Daten,Zeichnungen, Skizzen udgl.) verbleiben in unse­rem Eigentum und sind vom Kunden als unser Geschäftsgeheimnis vertraulich zu behandeln, ohne dass der Kunde berechtigt wäre, davon Ablichtungen oder Abschriften herzustellen. Bei Verletzung dieser Verpflichtung hat der Kunde eine Konventionalstrafe von 20 % der Auftragssumme zu zahlen, ohne eine Nutzbarkeit zu erwarten.

Wir (Zacharias Modell + Formenbau) stellen Ihnen (Kunde) ggf. Daten zur internen Begutachtung und für die Kontrolle der Werkzeugkonstruktion der von uns gefertigten Werkzeuge beziehungsweise Entwicklungsdaten zur Verfügung. Diese Daten bilden unser geistiges Eigentum mit ab und wir behalten uns daran alle Rechte vor. Eine Verwertung, Weitergabe an Dritte oder ähnliches ist ohne unsere Zustimmung nicht erlaubt.

14. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Es gilt deutsches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens (67167 Erpolzheim). Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht (Amtsgericht Bad Dürkheim).

Herausgeber: ZACHARIAS Modell+Formenbau GmbH, Herxheimer Weg 5, 67167 Erpolzheim

Telefon: +49 (0) 6353/989032, Telefax : +49 (0) 6353/989034, E-Mail: info[at]zacharias-formenbau[dot]com, Internet: zacharias-formenbau.com

Stand: July 2018